Unterstützung des Bundes für Familien

Kinderzuschlag und Entschädigungszahlungen helfen Familien während der Corona-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit mehreren Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.

Einkommenseinbußen wegen Schul- und Kindergartenschließung kompensieren

Viele erwerbstätige Eltern müssen derzeit Verdienstausfälle hinnehmen, weil ihre Kinder von Quarantänemaßnahmen, Schließungen oder Distanzunterricht betroffen sind und nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können. Dann müssen sie zu Hause betreut werden. Wer nicht von zu Hause aus arbeiten kann, muss mit Gehaltseinbußen rechnen. Die Bundesregierung federt nun durch Lohnersatz übermäßige Verdienstausfälle von Eltern ab. Möglich ist dies durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach der epidemischen Lage.

Wer bekommt die Lohnfortzahlung?

Voraussetzung für Lohnersatzzahlungen wegen Kinderbetreuung ist, dass die erwerbstätigen Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können und ihre Kinder unter 12 Jahren daher selbst betreuen. Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf gelten weiterreichende Regelungen.

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, der den besonderen Belastungen Alleinerziehender entgegenwirkt. Er wird in der Einkommensteuer von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben und ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Um den Steuervorteil zu erhalten, müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten, denn das Finanzamt berücksichtigt ihn in der Regel direkt bei der Lohnsteuer.

Kriterien für den Bezug des Kinderzuschlags

Der Anspruch auf Kinderzuschlag richtet sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie, insbesondere nach den Wohnkosten und der Höhe des Einkommens der Familie. Die Unterstützung ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Die Höhe des KiZ hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Die Kinder sind jünger als 25 Jahre, ledig und leben mit im Haushalt der Eltern.
  • Die Eltern erhalten Kindergeld.
  • Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld 2.

Erleichtertes Kurzarbeitergeld verlängert

Der Bundestag hat die während der Corona-Pandemie veränderten Regeln zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Die Voraussetzungen, um Kurzarbeitergeld zu bekommen, sind weniger streng als vor der Pandemie. Für Familien gibt es zusätzliche Hilfen: Denn die Sätze sind für sie höher als für Beschäftigte ohne Kinder.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständige Behörde, die Arbeitsagentur oder Ihre Familienkasse nicht ersetzen.