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Personengruppe, sitzend, in Unterhaltung vertieft, lächeln

Vertreterwahl

Die Vertreterwahl ermöglicht die demokratische Mitbestimmung der Mitglieder in der Raiffeisenbank Grimma eG. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter nehmen die Interessen der Mitglieder wahr und entscheiden in der Vertreterversammlung über zentrale Angelegenheiten der Bank.


Bekanntgabe /Veröffentlichung zur Auslegung der Wahlliste zur Wahl der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Grimma eG

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen der Bank, in der Hauptstelle Grimma und in allen Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kandidaten für die Wahl zur Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also ab 16.02.2026 bei uns eingereicht werden.

Diese Listen müssen 50 wählbare Vertreter und 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Absatz 1 der Wahlordnung).

 

Grimma, 02.02.2026

Raiffeisenbank Grimma eG

Käthe-Kollwitz-Straße 2, 04668 Grimma

 

Der Wahlausschuss


Wir sind anders als andere Banken

Wir gehören unseren Mitgliedern

Wir leben genossenschaftliche Werte

Wir sind nah bei Ihnen vor Ort

Wir stärken unsere Region

Wir sind bestens vernetzt

Wir sind sozial engagiert

Symbol zweier Hände kurz vor einem Händeschütteln

Mitwissen

Informationen aus erster Hand

Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert unser Vorstand die Mitglieder über alles Wichtige zur Geschäftspolitik der Raiffeisenbank Grimma eG. Als Mitglied können Sie sich jederzeit im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren oder sich direkt mit Fragen an uns wenden.

Unser Geschäftsbericht

2 MB

Symbol einer Sprechblase mit einem Puzzleteil

Mitbestimmen

Ihr Stimmrecht

Als Mitglied und Anteilseignerin oder Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Generalversammlung oder Vertreterwahl. Das heißt: Sie bestimmen mit, wo es langgeht. Die Vertreterversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss oder entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird, wie hoch die Dividendenzahlung ist und wie die Kontrollgremien besetzt werden. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.

Eine offene Hand über der ein Kreis mit Euro-Symbol schwebt

Mitverdienen

Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied werden Sie regelmäßig an unserem wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Denn in der Regel erhalten alle Mitglieder einmal jährlich eine Dividende. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.


Vertreter sind gewählte Mitglieder

Als Genossenschaftsbank sind wir unseren Mitgliedern verpflichtet. Mitglieder können sich zur Vertretern wählen lassen, um in der Vertreterversammlung die Interessen der Mitglieder zu vertreten, ab- und mitzubestimmen.

Infografik Mitgliedschaft: „1. Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und unterschreiben, 2. Von Mitgliedervorteilen profitieren“

Unsere Satzung

Erfahren Sie in unserer Satzung mehr über die Raiffeisenbank Grimma eG als Unternehmen.

Unsere Satzung

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